Muss ich jetzt eine Solarheizung oder eine Bioheizung einbauen?
Vorab:
Es besteht kein Anlass zu überstürztem Handeln!
Bei bestehenden Wohngebäuden wird erst ab 2010 gefordert, dass 10 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen. Man muss erst dann handeln, wenn die Heizungsanlage sowieso ausgetauscht wird. Auch gibt es Ausnahmen und Möglichkeiten zu ersatzweiser Erfüllung durch andere bauliche Maßnahmen.
Bei Neubauten, für die der Bauantrag ab dem 01.04.2008 gestellt wird, sollen 20 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Im Einfamilienhaus sind diese Anforderungen oft mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen. Bei Mehrfamilienhäusern kann dies unter Umständen schwieriger werden. Es gibt jedoch auch bei Neubauten Möglichkeiten zur ersatzweisen Erfüllung durch andere bauliche Maßnahmen.
Mit einem vernünftigen Konzept lassen sich die erforderlichen Investitionen im Rahmen dessen halten, was ein vorausschauender Bauherr angesichts der steigenden Energiekosten, für einen modernen Wohnkomfort und im Hinblick auf die langfristige Werthaltigkeit des Gebäudes ohnehin unternehmen wird.
Es lohnt sich, angeregt durch dieses Gesetz, die Möglichkeiten für das eigene Haus in Ruhe zu erörtern.
Wir beraten Sie gerne!